AGBs des Gran Canaria Service Centers
 
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AGBs des grancanaria.de Service Centers
(im Folgenden „Reisebüro“)
Das Reisebüro bietet diverse Reiseleistungen verschiedener Reiseveranstalter an. Zwischen dem Kunden und
dem Reisebüro kommt ausschließlich ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, im Rahmen dessen
sich das Reisebüro verpflichtet, die gewünschte Vermittlung ordnungsgemäß und sorgfältig vorzunehmen. Ein
Reisevertrag kommt hingegen ausschließlich mit dem jeweils für die gewünschte Leistung dem Kunden
bekannten Reiseveranstalter zustande. Die gewünschte Vermittlung unterliegt insbesondere folgenden
Bedingungen:

1) Abschluss des Vertrages
Das Reisebüro leitet die Reisewünsche des Kunden an den ausgesuchten Veranstalter weiter. Mit Bestätigung
durch den Veranstalter kommt der Reisevertrag mit diesem Veranstalter zustande. Dem Reisevertrag und der
Reiseleistung liegen ausschließlich die Vertragsbedingungen des Veranstalters sowie die
Leistungsbeschreibung des Veranstalters zugrunde. Auf die jeweiligen Bedingungen des gebuchten
Veranstalters wird ausdrücklich verwiesen. Sonderwünsche stellen ausschließlich unverbindliche Wünsche
dar. Über die Leistungsbeschreibungen hinausgehende Zusagen bedürfen nach fast allen allgemeinen
Reisebedingungen der Veranstalter einer ausdrücklichen schriftlichen Aufnahme in der Reisebestätigung.

2) Anzahlung
Sofern kein Reiseveranstalter mit Direktinkassoverfahren gewählt wurde, so hat der Kunde dem Reisebüro
mit verbindlicher Abgabe seines Buchungswunsches eine Anzahlung i. H. v. 20% des Reisepreises, max.
jedoch i. H. v. EURO 250,- pro Person zu leisten.

3) Bezahlung des (Rest-)Reisepreises
Der Rest des Reisepreises ist 6 Wochen vor Reiseantritt, bzw. spätestens bei Aushändigung der
Reiseunterlagen zu entrichten, wobei die Unterlagen auch einen Sicherungsschein enthalten müssen. Wünscht
der Kunde die Versendung der Reiseunterlagen, so kann diese erst erfolgen, wenn der Reisepreis dem Konto
des Reisebüros gutgeschrieben ist.

4) Rücktritt von der gebuchten Reise
Die durch den Rücktritt anfallenden Kosten ergeben sich ausschliesslich aus den jeweiligen Konditionen
des Veranstalters. Das Reisebüro hat auf die Höhe dieser Entschädigung keinen Einfluss. Auf die
jeweiligen Reisebedingungen wird verwiesen.

5) Leistungen verschiedener Veranstalter
Wird das Reisebüro vom Kunden beauftragt, verschiedene Reiseleistungen bei verschiedenen
Reiseveranstaltern anzufragen und für diese zu vermitteln, so kommt hierdurch ein Reisevertrag mit dem
Reisebüro nicht zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung des
Reisebüros aus verwaltungstechnischen Gründen zusammengefasst werden. Das Reisebüro ist ausschließlich
Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung. Der Kunde wird jedoch ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner Reiseleistungen auf verschiedene Veranstalter auch
Nachteile erwachsen können, da bei einer evtl. Schlechtleistung eines Veranstalters dann
Berechnungsgrundlage für eine Minderung des Reisepreises in aller Regel nur der an diesen abgeführte
Reisepreis sein wird, nicht jedoch der insgesamt für die Reise aufgewendete Betrag, der naturgemäß
deutlich höher liegen wird.

6) Reiseversicherungen
Der Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung, wird
ausdrücklich empfohlen. Nur in Ausnahmefällen sind Versicherungen bei Pauschalreisen bereits im
Leistungspaket inbegriffen.

7) Haftung
Das Reisebüro haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Information, Beratung und Buchungsabwicklung
im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages. Für die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen haftet
das Reisebüro nicht. Der Kunde hat sich insoweit ausschließlich an den Veranstalter zu wenden, wobei der
Kunde ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen wird, dass etwaige Mängel in aller Regel unverzüglich vor
Ort an die jeweilige Reiseleitung bekannt zugeben sind und darüber hinaus auch Ansprüche spätestens 1
Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise beim Veranstalter unter Angabe der aufgetretenen
Mängel anzumelden sind. Die Schriftform mit Zustellnachweis wird empfohlen. Die Haftung des Reisbüros im
Rahmen des Geschäftbesorgungsvertrages wird auf die Höhe des Reisepreises begrenzt, soweit nicht grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.

8) Gerichtsstand/Anzuwendendes
Recht Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall,
dass der Kunde einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in
Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt
ist, wird als Gerichtsstand Deggendorf vereinbart. Als für eine Auseinandersetzung anzuwendendes Recht
wird das deutsche Recht als Recht des Sitzes der Agentur vereinbart.
 

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